Visum & Aufenthalt

Visum und Aufenthaltserlaubnis für Belgien

Vor der Abreise: bestimmen Sie das richtige Dokument je nach Ihrer Nationalität und dem Zweck Ihres Aufenthalts. Für Kurzaufenthalte ohne Visum nutzen Sie den 90/180-Rechner unten, um Ihre verbleibenden Tage zu prüfen.

Schengen-Rechner 90 / 180

Die Regel: jeder Drittstaatsangehörige (ohne Langaufenthaltsvisum oder belgische E/F-Karte) darf nur 90 Tage in den letzten 180 Tagen im Schengen-Raum verbringen — alle Länder zusammen (FR, ES, IT, DE…).

Datum Ihrer nächsten Abreise oder heute. Die Berechnung schaut auf die vorhergehenden 180 Tage.

Aufenthalt #1

Sie sind im Rahmen

Verbrauchte Tage
31 / 90
Verbleibende Tage
59
Analysiertes Fenster: 13/11/202511/05/2026 (180 gleitende Tage).

Detail pro Aufenthalt:

  • Aufenthalt 1 (11/04/2026 11/05/2026)31 j

Informationswerkzeug. Bei strittiger Situation konsultieren Sie die Ausländerbehörde oder einen Anwalt für Ausländerrecht — selbst eine Überschreitung von wenigen Tagen kann zu einem Schengen-Einreiseverbot führen.

Welches Visum für welche Nationalität?

Drei große Kategorien. Finden Sie Ihre, dann den Zweck Ihres Aufenthalts.

EU- / EWR- / Schweizer Bürger
Freizügigkeit, Aufenthalt, Arbeit und Studium in der gesamten EU. Kein Visum, keine Arbeitserlaubnis. Eine einfache Anmeldung bei der Gemeinde innerhalb von 8 Tagen genügt für Aufenthalte > 3 Monate.
FranceItalieAllemagneEspagnePays-BasPologneRoumaniePortugalAutricheSuisseNorvègeIslande
Tourismus / Besuch
Keine Formalitäten

Keine Formalitäten. Sie können sich frei im gesamten Schengen-Raum bewegen und aufhalten.

Studium
Anmeldung Gemeinde

Kein Visum. Für Aufenthalte > 3 Monate, Anmeldung bei der Gemeinde innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft → E-Karte (Anlage 8). Sie müssen die Einschreibung in einer anerkannten Einrichtung und ausreichende Existenzmittel nachweisen.

Arbeit
Anmeldung Gemeinde

Keine Arbeitserlaubnis erforderlich. Sie können direkt einen Vertrag unterzeichnen. Für Aufenthalte > 3 Monate, Anmeldung bei der Gemeinde und E-Karte.

Familienzusammenführung
Anmeldung Gemeinde

Erleichterte Familienzusammenführung. Das Nicht-EU-Familienmitglied kann eine F-Karte (5 Jahre verlängerbar) erhalten durch Nachweis der Bindung und der Mittel des EU-Bürgers.

Vom Schengen-Visum befreite Länder (Kurzaufenthalte)
Für Tourismus, Geschäftsreisen, Familienbesuche oder Transit — kein Visum für Aufenthalte ≤ 90 Tage von 180. Für Studium, Arbeit oder dauerhafte Niederlassung ist ein D-Visum erforderlich.
USACanadaRoyaume-UniJaponCorée du SudAustralieNouvelle-ZélandeBrésilArgentineMexiqueIsraëlÉmirats arabes unisSingapourHong KongChiliUruguayUkraine (court séjour)
Tourismus / Besuch
Keine Formalitäten

90 Tage von 180 ohne Visum. Beachten Sie genau: das sind 90 Tage kumuliert im gesamten Schengen-Raum (nicht nur Belgien). Nutzen Sie den Rechner unten.

Studium
Visum D erforderlich

Für Studien > 90 Tage: D-Visum Langaufenthalt Student erforderlich, beim belgischen Konsulat im Herkunftsland zu beantragen. Annahmebescheid einer anerkannten Einrichtung + Nachweis der Mittel (~700 €/Monat) + Versicherung.

Arbeit
Kombinierte Erlaubnis erforderlich

Um > 90 Tage zu arbeiten: kombinierte Erlaubnis (Aufenthalt + Arbeit) vom belgischen Arbeitgeber bei der zuständigen Region (BXL, WAL, FLA) zu beantragen. D-Visum danach ausgestellt. Die Blaue EU-Karte ist eine Alternative für hohe Gehälter (> 53.247 €/Jahr im Jahr 2025).

Familienzusammenführung
Visum D erforderlich

Familienzusammenführung mit einem niedergelassenen belgischen oder Nicht-EU-Einwohner: D-Visum Familie, Akte beim Konsulat. Fristen 6-12 Monate.

Länder mit Schengen-Kurzaufenthaltsvisum
Visum C (Kurzaufenthalt) für jede Reise erforderlich, auch touristisch. Beim belgischen Konsulat zu beantragen (oder einem anderen Schengen-Staat, wenn Sie sich dort mehr aufhalten). Gültigkeit max. 90 Tage von 180.
IndeChineRussieMarocAlgérieTunisieÉgypteSénégalRDCCamerounCôte d'IvoirePakistanBangladeshVietnamIndonésiePhilippinesNigeriaAfrique du SudIranTurquie
Tourismus / Besuch
Visum C erforderlich

Visum C Tourist 6 Wochen vor Abreise beim belgischen Konsulat im Wohnsitzland zu beantragen. Belege: Reiseversicherung mindestens 30.000 €, Existenzmittel ~95 €/Tag, Unterkunft, Rückflugticket.

Studium
Visum D erforderlich

Visum D Student. Vollständige Akte beim Konsulat (Annahmebescheid, finanzielle Mittel, ärztliches Attest, Führungszeugnis legalisiert/apostilliert). Fristen 3-4 Monate.

Arbeit
Kombinierte Erlaubnis erforderlich

Der belgische Arbeitgeber beantragt zunächst die kombinierte Erlaubnis bei der Region. Falls bewilligt, beantragt der Arbeitnehmer das D-Visum beim Konsulat mit der Arbeitserlaubnis. Gesamtdauer ~3 Monate.

Familienzusammenführung
Visum D erforderlich

Familienzusammenführung: D-Visum + Ausländerbehörde-Verfahren. Strenge Bedingungen (Mindesteinkommen des Zusammenführenden, Wohnung, Versicherung).

Gute Praktiken vor der Abreise

  • Planen Sie 2-3 Monate ein für ein Visum C, 3-4 Monate für ein Visum D. Konsularische Fristen variieren je nach Saison (Rush im Mai-August für Studenten).
  • Zu apostillierende Dokumente im Herkunftsland: Geburtsurkunde, Führungszeugnis, Diplome. Apostille- / Legalisierungsverfahren dauern oft 2-4 Wochen.
  • Reiseversicherung mindestens 30.000 € für den gesamten Schengen-Raum — für Visum C erforderlich, auch ohne Visum stark empfohlen.
  • Unterkunftsnachweis: Mietvertrag, Unterkunftsbescheinigung (Anlage 3bis), Hotelreservierung — alle je nach Zweck akzeptiert.
  • Existenzmittel: für ein Visum C rechnen Sie ~95 € / Tag für einen Standardaufenthalt; ~45 €, wenn Sie bei Verwandten untergebracht sind.

Gut zu wissen

Diese Seite fasst die allgemeinen Regeln zusammen. Jede Akte kann ihre Besonderheiten haben (Diplomatenpass, früheres Langaufenthaltsvisum, Familiensituation). Bei einer komplexen Situation kontaktieren Sie das belgische Konsulat in Ihrem Herkunftsland oder konsultieren Sie einen Anwalt für Ausländerrecht. Die Seite /demarches behandelt den Rest — was bei Ankunft in Belgien zu tun ist.