Visum und Aufenthaltserlaubnis für Belgien
Vor der Abreise: bestimmen Sie das richtige Dokument je nach Ihrer Nationalität und dem Zweck Ihres Aufenthalts. Für Kurzaufenthalte ohne Visum nutzen Sie den 90/180-Rechner unten, um Ihre verbleibenden Tage zu prüfen.
Schengen-Rechner 90 / 180
Die Regel: jeder Drittstaatsangehörige (ohne Langaufenthaltsvisum oder belgische E/F-Karte) darf nur 90 Tage in den letzten 180 Tagen im Schengen-Raum verbringen — alle Länder zusammen (FR, ES, IT, DE…).
Datum Ihrer nächsten Abreise oder heute. Die Berechnung schaut auf die vorhergehenden 180 Tage.
Sie sind im Rahmen
Detail pro Aufenthalt:
- Aufenthalt 1 (11/04/2026 → 11/05/2026)31 j
Informationswerkzeug. Bei strittiger Situation konsultieren Sie die Ausländerbehörde oder einen Anwalt für Ausländerrecht — selbst eine Überschreitung von wenigen Tagen kann zu einem Schengen-Einreiseverbot führen.
Welches Visum für welche Nationalität?
Drei große Kategorien. Finden Sie Ihre, dann den Zweck Ihres Aufenthalts.
Keine Formalitäten. Sie können sich frei im gesamten Schengen-Raum bewegen und aufhalten.
Kein Visum. Für Aufenthalte > 3 Monate, Anmeldung bei der Gemeinde innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft → E-Karte (Anlage 8). Sie müssen die Einschreibung in einer anerkannten Einrichtung und ausreichende Existenzmittel nachweisen.
Keine Arbeitserlaubnis erforderlich. Sie können direkt einen Vertrag unterzeichnen. Für Aufenthalte > 3 Monate, Anmeldung bei der Gemeinde und E-Karte.
Erleichterte Familienzusammenführung. Das Nicht-EU-Familienmitglied kann eine F-Karte (5 Jahre verlängerbar) erhalten durch Nachweis der Bindung und der Mittel des EU-Bürgers.
90 Tage von 180 ohne Visum. Beachten Sie genau: das sind 90 Tage kumuliert im gesamten Schengen-Raum (nicht nur Belgien). Nutzen Sie den Rechner unten.
Für Studien > 90 Tage: D-Visum Langaufenthalt Student erforderlich, beim belgischen Konsulat im Herkunftsland zu beantragen. Annahmebescheid einer anerkannten Einrichtung + Nachweis der Mittel (~700 €/Monat) + Versicherung.
Um > 90 Tage zu arbeiten: kombinierte Erlaubnis (Aufenthalt + Arbeit) vom belgischen Arbeitgeber bei der zuständigen Region (BXL, WAL, FLA) zu beantragen. D-Visum danach ausgestellt. Die Blaue EU-Karte ist eine Alternative für hohe Gehälter (> 53.247 €/Jahr im Jahr 2025).
Familienzusammenführung mit einem niedergelassenen belgischen oder Nicht-EU-Einwohner: D-Visum Familie, Akte beim Konsulat. Fristen 6-12 Monate.
Visum C Tourist 6 Wochen vor Abreise beim belgischen Konsulat im Wohnsitzland zu beantragen. Belege: Reiseversicherung mindestens 30.000 €, Existenzmittel ~95 €/Tag, Unterkunft, Rückflugticket.
Visum D Student. Vollständige Akte beim Konsulat (Annahmebescheid, finanzielle Mittel, ärztliches Attest, Führungszeugnis legalisiert/apostilliert). Fristen 3-4 Monate.
Der belgische Arbeitgeber beantragt zunächst die kombinierte Erlaubnis bei der Region. Falls bewilligt, beantragt der Arbeitnehmer das D-Visum beim Konsulat mit der Arbeitserlaubnis. Gesamtdauer ~3 Monate.
Familienzusammenführung: D-Visum + Ausländerbehörde-Verfahren. Strenge Bedingungen (Mindesteinkommen des Zusammenführenden, Wohnung, Versicherung).
Gute Praktiken vor der Abreise
- Planen Sie 2-3 Monate ein für ein Visum C, 3-4 Monate für ein Visum D. Konsularische Fristen variieren je nach Saison (Rush im Mai-August für Studenten).
- Zu apostillierende Dokumente im Herkunftsland: Geburtsurkunde, Führungszeugnis, Diplome. Apostille- / Legalisierungsverfahren dauern oft 2-4 Wochen.
- Reiseversicherung mindestens 30.000 € für den gesamten Schengen-Raum — für Visum C erforderlich, auch ohne Visum stark empfohlen.
- Unterkunftsnachweis: Mietvertrag, Unterkunftsbescheinigung (Anlage 3bis), Hotelreservierung — alle je nach Zweck akzeptiert.
- Existenzmittel: für ein Visum C rechnen Sie ~95 € / Tag für einen Standardaufenthalt; ~45 €, wenn Sie bei Verwandten untergebracht sind.
Gut zu wissen